





Die Pflegegrade
Seit 1. Januar 2017 liegt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff vor. Weg von der sogenannten Minuten-Pflege hin zu der Frage: wie selbstständig ist der Mensch, welche Unterstützung benötigt sie/er, um den Alltag bewältigen zu können. Unter dieser Fragestellung wird eine Unterteilung in fünf Pflegegrade vorgenommen.
Die Pflegegrade 1 bis 5 sollen Menschen mit dementieller Erkrankung bessere Leistung zukommen lassen.